Unsere Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert, § 2 RVG. Damit sind Sie geknüpft an die Regelung des RVG und das Vergütungsverzeichnis RVG

Wenn Sie uns das erste Mal zu einer Beratung aufsuchen, wird die Erstberatungsgebühr anfallen, diese beträgt nicht über 190,00 EUR netto, brutto 226,10 EUR.

Wir beraten dafür ausführlich und umfassend.

Wenn Sie uns danach weiterhin mandatieren, wird die Erstberatungsgebühr auf die dann fällig werdende Vergütung angerechnet.

Wir werden mit Ihnen auch besprechen, ob sich unsere Vergütung nach einem Stundensatz alternativ bemessen soll.