„Wenn Gott mit dem Tod kommt, naht der Teufel mit den Erben ...“

Um das zu vermeiden, geht es uns für unsere Mandanten im Erbrecht zunächst um die vorsorgende Gestaltung des letzten Willens und auch einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht. Wir beraten bei der Planung und entwerfen zum Beispiel Testamente.

Ist der Erbfall eingetreten, vertreten wir Erben und Pflichtteilsberechtigte und kümmern uns um die Erbauseinandersetzung. Auch vertreten wir die Beteiligten gerichtlich.

Ihren Auftrag an uns schicken Sie bitte an diese Adresse:
kanzlei@kemming-loskant.de